Dortmund-Brechten: Gewerbegebiet statt Landschaftsschutzgebiet?
Am 20.02.24 legte der Fachbereich Wirtschaftsförderung der Stadt Dortmund eine Beschlussvorlage vor, die vorsieht, die Fläche „2_EV1“, auch bekannt als Brechtener Niederung, als neue Wirtschaftsfläche auszuweisen. Im Tausch dafür sollen die Flächen „Buddenacker“ und „Osterschleppweg“ als Allgemeiner Freiraum und Agrarbereich festgelegt werden. Sollte die Brechtener Niederung nicht als Gewerbefläche ausgewiesen werden, soll für die Flächen Buddenacker, Osterschleppweg und Groppenbruch Planrecht geschaffen werden.
Der Beschluss wird im März und April in verschiedenen Gremien diskutiert, die eine Empfehlung aussprechen werden. Am 16.05.2024 tagt dann der Rat der Stadt, der einen Beschluss fassen soll.
Die Fläche der Brechtener Niederung ist eine wichtige Freifläche in Dortmund! Hier gibt es noch Hecken und Wiesen, die wichtige Lebensräume darstellen. Feldsperlinge, Feldlerchen und Schafstelzen kommen hier vor. Durch die alten Streuobstwiesen, alte Kopf- und Biotopbäume und die landwirtschaftlichen Gebäude gibt es hier noch Schleiereulen und Steinkäuze. Auch als Biotopvernetzung ist die Fläche unverzichtbar. Nicht zuletzt ist das Gebiet auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Brechtener Bürger*innen und läd auch dank der alten Fachwerkhäuser zu netten Spaziergängen ein.
Nun gilt es, der Stadt Dortmund zu zeigen, dass dieses Gebiet nicht bebaut werden sollte! Unterschreibt daher bitte diese Petition: Link zur Petition.
Außerdem brauchen wir einen genaueren Überblick darüber, welche Tiere, Pflanzen und Pilze in dem Gebiet vorkommen. Wer Lust hat, kann dabei mithelfen, indem man mit der App „ObsIdentify“ Pflanzen, Pilze und Tiere am Wegesrand fotografiert. Die App bestimmt die Organismen automatisch und sie werden gespeichert, sodass wir eine Bestandsliste bilden können.
Die genauen Pläne können auf der Seite der Stadt Dortmund eingesehen werden: Dokumente zur 23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung - 06.03.2024 (siehe Punkt Ö 2.7 Wirtschaftsflächenstrategie)